
Ahmet Izler
Ansprechpartner & Dienstleistungsbeauftragter
Erster Ansprechpartner für Ihre Anfrage, Unterlagen und die organisatorische Begleitung.a.izler@kanzlei-drschulte.de
Kanzlei Dr. Thomas Schulte · Berlin · Reputationsrecht
Bewertungen, Foreneinträge und Veröffentlichungen können den persönlichen oder geschäftlichen Ruf nachhaltig prägen. Wir ordnen ein, wo zulässige Kritik endet und rechtswidrige Tatsachenbehauptungen oder Herabsetzungen beginnen.
Reputationsfall schildernErste Anfrage kostenlos · keine automatische Beauftragung
Bei Bewertungen, Forenbeiträgen und Veröffentlichungen ist zwischen zulässiger Meinungsäußerung und überprüfbarer Tatsachenbehauptung zu unterscheiden. Entscheidend sind der vollständige Wortlaut, sein Wahrheitsgehalt und der Zusammenhang.
Je nach Einzelfall können Berichtigung, Löschung, Unterlassung oder eine Reaktion gegenüber der Plattform in Betracht kommen. Deshalb sollten URL, Datum, Screenshots und die vollständige Kommunikation gesichert werden.
Was typischerweise geprüft wird
Wir machen aus verstreuten Informationen eine nachvollziehbare Geschichte – sachlich, transparent und ohne Automatismus.
Sie schildern Ihre Situation, wir ordnen den Ablauf – die rechtliche Prüfung übernimmt Dr. Thomas Schulte persönlich.

Rechtsanwalt · persönliche Einordnung
Rechtliche Bewertung und Prüfung Ihres konkreten Anliegens.drschulte@kanzlei-drschulte.de
Ansprechpartner & Dienstleistungsbeauftragter
Erster Ansprechpartner für Ihre Anfrage, Unterlagen und die organisatorische Begleitung.a.izler@kanzlei-drschulte.de
Dienstleistungsbeauftragte
Unterstützt bei Kommunikation, Unterlagen und der organisatorischen Bearbeitung Ihrer Anfrage.c.schoenberg@kanzlei-drschulte.deMedienbeleg · Einordnung
Hier sehen Sie einen TV-Beitrag bei SternTV.
Zum RatgeberDie wichtigsten Orientierungspunkte zu Reputationsrecht – klar, sachlich und ohne juristische Vorbegriffe.
Das hängt unter anderem davon ab, ob sie eine zulässige Meinung oder eine überprüfbare Tatsachenbehauptung enthält. Wortlaut und Kontext sind entscheidend.
Sichern Sie den vollständigen Inhalt, die URL, das Veröffentlichungsdatum, Screenshots und die Kommunikation mit der Plattform.
Nein. Ob Löschung, Berichtigung oder Unterlassung verlangt werden kann, hängt vom Inhalt und den Belegen ab.
Zum Beispiel Google, Bewertungsportale, soziale Netzwerke, Foren oder eigene Webseiten.
05 · Nächster Schritt
Die erste Anfrage ist kostenlos. Sie schildern zunächst Ihre Situation. Sollte eine anwaltliche Beauftragung sinnvoll sein, erläutern wir Ihnen vorher transparent Umfang, Bedingungen und Vergütung.