Kanzlei Dr. Thomas Schulte · Berlin · Reputationsrecht

Was darf über
Sie veröffentlicht werden?

Bewertungen, Foreneinträge und Veröffentlichungen können den persönlichen oder geschäftlichen Ruf nachhaltig prägen. Wir ordnen ein, wo zulässige Kritik endet und rechtswidrige Tatsachenbehauptungen oder Herabsetzungen beginnen.

Reputationsfall schildern

Erste Anfrage kostenlos · keine automatische Beauftragung

Reputationsrecht prüfen: Inhalt, Wahrheitsgehalt und Kontext

Bei Bewertungen, Forenbeiträgen und Veröffentlichungen ist zwischen zulässiger Meinungsäußerung und überprüfbarer Tatsachenbehauptung zu unterscheiden. Entscheidend sind der vollständige Wortlaut, sein Wahrheitsgehalt und der Zusammenhang.

Je nach Einzelfall können Berichtigung, Löschung, Unterlassung oder eine Reaktion gegenüber der Plattform in Betracht kommen. Deshalb sollten URL, Datum, Screenshots und die vollständige Kommunikation gesichert werden.

Was typischerweise geprüft wird

  • Wortlaut und Kontext des Beitrags
  • Meinung oder Tatsachenbehauptung
  • Wahrheitsgehalt und Belege
  • Plattform, Verfasser und Veröffentlichungsdatum
  • Meldung an die Plattform
  • Mögliche Berichtigung, Löschung oder Unterlassung

Vom Sachverhalt zur
klaren Prüfung.

Wir machen aus verstreuten Informationen eine nachvollziehbare Geschichte – sachlich, transparent und ohne Automatismus.

01SituationWas ist passiert?
02UnterlagenWas liegt vor?
03EinordnungWas ist zu klären?
04PrüfungWas ist sinnvoll?

Drei Rollen.
Ein klarer Ablauf.

Sie schildern Ihre Situation, wir ordnen den Ablauf – die rechtliche Prüfung übernimmt Dr. Thomas Schulte persönlich.

Dr. Thomas Schulte

Dr. Thomas Schulte

Rechtsanwalt · persönliche Einordnung

Rechtliche Bewertung und Prüfung Ihres konkreten Anliegens.
Ahmet Izler

Ahmet Izler

Ansprechpartner & Dienstleistungsbeauftragter

Erster Ansprechpartner für Ihre Anfrage, Unterlagen und die organisatorische Begleitung.
Christine Schönberg

Christine Schönberg

Dienstleistungsbeauftragte

Unterstützt bei Kommunikation, Unterlagen und der organisatorischen Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Medienbeleg · Einordnung

Bekannt aus Medien & Presse

Hier sehen Sie einen TV-Beitrag bei SternTV.

Zum Ratgeber

Was Sie
vorab wissen sollten.

Die wichtigsten Orientierungspunkte zu Reputationsrecht – klar, sachlich und ohne juristische Vorbegriffe.

Wann kann eine negative Bewertung rechtswidrig sein?

Das hängt unter anderem davon ab, ob sie eine zulässige Meinung oder eine überprüfbare Tatsachenbehauptung enthält. Wortlaut und Kontext sind entscheidend.

Welche Belege brauche ich?

Sichern Sie den vollständigen Inhalt, die URL, das Veröffentlichungsdatum, Screenshots und die Kommunikation mit der Plattform.

Kann ein Beitrag immer gelöscht werden?

Nein. Ob Löschung, Berichtigung oder Unterlassung verlangt werden kann, hängt vom Inhalt und den Belegen ab.

Welche Plattformen können betroffen sein?

Zum Beispiel Google, Bewertungsportale, soziale Netzwerke, Foren oder eigene Webseiten.

Orientierung,
die weiterhilft.

615Beiträge im Ratgeber
Alle Beiträge

Beginnen Sie mit
Ihrem Anliegen.

Die erste Anfrage ist kostenlos. Sie schildern zunächst Ihre Situation. Sollte eine anwaltliche Beauftragung sinnvoll sein, erläutern wir Ihnen vorher transparent Umfang, Bedingungen und Vergütung.